Montag, 11. Februar 2013

Informationen zur Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (CI)



Quellen: www.usz.ch

Bereits 1977 wurde an der ORL-Klinik in Zürich die in der Schweiz erste Cochlea-Implantat (CI) Operation durchgeführt. Seither wurden über 500 Kinder und Erwachsene mit hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit erfolgreich behandelt. Weltweit sind über 200'000 Menschen mit einem CI-System versorgt. Diese Kurzinformation soll Ihnen das Konzept der Zürcher ORL-Klinik bei der Abklärung und Therapie von hörgeschädigten Patienten erklären.

Warum ein CI?

Infolge einer Krankheit oder eines Unfalls verlieren manche Menschen – alt oder jung – ihr Hörvermögen. Sie sind nicht mehr in der Lage, ausreichend über das Gehör zu kommunizieren. Ausgrenzung am Arbeitsplatz oder in der Schule, soziale Vereinsamung und Depressionen können Folgen dieser Hörschädigung sein. Aber auch Menschen, die schwerhörig sind und ihr Hörvermögen nach und nach immer mehr verlieren, geraten in diese Situationen und können mit herkömmlichen Hörgeräten keine ausreichende Verständigung und Integration mehr erzielen. Diesen hörgeschädigten Menschen bietet sich grundsätzlich mit einem Cochlea-Implantat die Möglichkeit, wieder über das Ohr zu kommunizieren.

Wesentliche Voraussetzungen dazu sind zum einen die Bereitschaft zu den notwendigen Untersuchungen, um abzuklären, ob eine Implantation medizinisch möglich und sinnvoll ist. Als nächster Schritt erfolgt die Operation des Cochlea-Implantats. Zum anderen bedarf es nach der Operation einer mehr oder weniger lange dauernden Rehabilitationsphase mit Geräteanpassungen und einem entsprechenden Hör- und Sprachtraining. Das Hören mittels Implantat unterscheidet sich deutlich vom vorherigen Hören, das „neue“ Hören muss gelernt werden.

Wie funktioniert ein CI?

Das Schallsignal, das unser Ohr aufnimmt, wird beim ungeschädigten Ohr über die Gehörknöchelchen-Kette an die Hörschnecke (Cochlea) weitergegeben. In der Hörschnecke wird es von den Sinneszellen (Haarzellen) in Nervenimpulse umgewandelt. Die Folge von Nervenimpulsen wird im Gehirn verarbeitet, es entsteht ein “Höreindruck”.

Wenn die Haarzellen geschädigt sind, können keine Signale mehr an die Nervenzellen weitergegeben werden. Ist der Hörnerv nicht geschädigt, kann dieser über ein Cochlea-Implantat direkt stimuliert werden.

Kernstück des Implantats sind Elektroden, die in die Hörschnecke eingeführt werden und dort die vorhandenen Nervenzellen elektrisch anregen. Sie umgehen und ersetzen somit den biologischen Weg über die Haarzellen.

Darin liegt auch der wesentliche Unterschied zum Hörgerät. Das Hörgerät verstärkt den aufgenommenen Schall akustisch und ist auf eine Restfunktion der Haarzellen angewiesen, das CI hingegen stimuliert elektrisch direkt die Nervenzellen.

Das Cochlea-Implantat-System besteht aus zwei Teilen: dem bei der Operation implantierten Teil mit der Elektrode in der Hörschnecke und dem äusseren Teil mit Mikrofon und Sprachprozessor.

Das Implantatgehäuse befindet sich unter der Haut hinter dem Ohr auf dem Knochen.

Das Mikrofon des äusseren Teils nimmt den Schall auf, leitet diesen an einen Prozessor (entweder hinter dem Ohr (HdO) oder als Taschengerät) weiter, der die Schallinformationen in eine Reihe von elektrischen Impulsen umwandelt (verschlüsselt) und diese drahtlos über eine Sendespule durch die Haut an das Implantat sendet. Das Implantat stimuliert entsprechende Elektroden in der Hörschnecke, die ihrerseits direkt die vorhandenen Nervenzellen anregen.

Diese elektrische Reizung der Nerven ermöglicht den vom Gehirn wahrgenommenen Höreindruck. Ein bisher gehörloser Mensch lernt zu hören.
Hier finden Sie Animationen des Hörens mit einem CI (englisch):

Animation von Advanced Bionics, mit Sound und Untertiteln
Animation des US Gesundheitsdepartements
Am CI-Zentrum Zürich werden zurzeit Systeme der Firma Cochlear und im Rahmen einer Studie der Firma Advanced Bionics implantiert.

Wer ist geeignet für ein CI?

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche CI-Versorgung ist, dass trotz beidseitiger Taubheit oder hochgradiger Schwerhörigkeit infolge einer Schädigung der Sinneszellen in der Hörschnecke (Cochlea), die Hörnervenfasern und das Hörzentrum im Gehirn normal funktionieren.

Dabei kann es sich um einen angeborenen oder in frühester Kindheit erworbenen Hörverlust handeln, oder um eine Ertaubung im Erwachsenenalter. Erst wenn eine über mehrere Monate versuchte Hörgeräteversorgung keinen Nutzen mehr zeigt, sind die aufwändigen Vorabklärungen für ein CI angebracht. Leider sind die Erfolgsaussichten bei Erwachsenen mit angeborener oder frühkindlich erworbener Taubheit ungünstig, so dass hier das CI meist nicht mehr in Frage kommt. Missbildungen des Innenohres oder Verknöcherungen der Cochlea (z.B. nach einer Hirnhautentzündung) stellen spezielle Herausforderungen dar.

Es gibt keine obere Altersgrenze für eine Implantation, aber der allgemeine und geistige Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten und sein soziales Umfeld sind wesentliche Faktoren.

Bei Kindern mit angeborener Gehörlosigkeit erfolgt die Operation in der Regel zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr. Da die Entwicklung des Hör- und Sprachzentrums im Gehirn bis zum siebten Lebensjahr abgeschlossen ist, sollte die Versorgung mit einem CI möglichst früh erfolgen. Bei gehörlos geborenen oder früh ertaubten Kindern werden deshalb die Erfolgsaussichten mit einem CI ab dem vierten Lebensjahr zunehmend schlechter* (ausser wenn das Kind vorher Hörgeräte getragen und von diesen profitiert hat).

Sollten Kinder später ertauben (nach dem Spracherwerb), z.B. durch ototoxische Medikamente oder Hirnhautentzündung, sollte eine CI-Versorgung möglichst bald nach einer sicheren Diagnose erfolgen.

*Quelle: Sharma, A., Dorman, M., and Spahr, A. J. (2002). "A Sensitive Period for the Development of the Central Auditory System in Children with Cochlear Implants: Implications for Age of Implantation," Ear & Hearing 23.


Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für eine Cochlea-Implantation belaufen sich auf Fr. 50'000.– bis Fr. 60'000.–.

Im Regelfall werden die Kosten durch die Krankenversicherung zusammen mit der IV oder der Unfallversicherung getragen. Für nicht IV- und krankenversicherte Personen (im Ausland wohnhafte AusländerInnen und ImmigrantInnen) müssen andere Finanzierungsquellen für eine entsprechende Kostengutsprache gesucht werden.

Zukünftige CI-TrägerInnen reichen bereits vor der Implantation ein Gesuch um Kostengutsprache für die Hörtrainingsstunden ein. Dieses Gesuch muss ebenfalls an die IV oder an die Krankenkasse gerichtet werden.



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