Donnerstag, 28. Februar 2013

Einkaufsgemeinschaften Gemeinsam einkaufen und getrennt abrechnen


Das Grand Resort Bad Ragaz kooperiert mit anderen Hotels beim Einkauf von Blumen und bei der Beschaffung von Fertigprodukten. Die Akustik Schweiz AG bündelt die Einkaufsaktivitäten bei Schweizer Hörgeräte-Einzelhändlern.

Quellen: www.nzz.ch



Rico Kutscher

Mit dem Einkauf von Schnittblumen hat vor ein paar Jahren alles angefangen. Gemeinsam mit vier anderen Luxushotels aus dem Verbund der Swiss Deluxe Hotels wollte Stefan Dürst, Einkaufsleiter des Grand Resort Bad Ragaz in der Ostschweizer Ferienregion Heidiland, Blumen im Ausland kaufen und in die Schweiz importieren. Blumen für nur eine Hotelgruppe direkt im Ausland zu bestellen, erschien zunächst als eine etwas verrückte Idee, aber Dürst wollte zumindest den Versuch wagen.

Blumen aus Amsterdam


Und dieser führte gleich zum Erfolg. Die Bestellung bei einem Grosshändler in Amsterdam glückte, und auch die Anlieferung funktionierte. Mittlerweile sind die Online-Bestellung in den Niederlanden und die direkte Lieferung von Blumen in Kühlboxen durch den ausländischen Verkäufer aus dem Hotelbetrieb in Bad Ragaz nicht mehr wegzudenken. Dürst erklärt, erst durch die Bündelung der Einkaufsmenge sei es möglich geworden, Blumen bei einem Händler in Amsterdam zu bestellen. Ein solches Unterfangen lohne sich angesichts der substanziellen Transportkosten erst ab einer bestimmten Grösse.

Dabei steht der Preisvorteil, der sich mit dem Einkauf im Ausland erzielen lässt, nicht einmal im Vordergrund. Viel wichtiger ist für den Einkaufsmanager, dass die Schnittblumen dank Direktbestellung und sofortiger Auslieferung bei der Ankunft viel frischer sind als früher. So spare das Resort indirekt Kosten, denn durch die längere Haltbarkeit der Blumen müsse über das ganze Jahr betrachtet einerseits weniger und anderseits weniger häufig als früher bestellt werden. Zudem verringere sich im Resort der Arbeitsaufwand der Floristinnen, weil die Blumengestecke weniger häufig ausgetauscht werden müssten. Für den Hotelbetrieb habe sich die Kooperation beim Bezug von Blumen auf jeden Fall gelohnt, meint Dürst.

Was mit dem Einkauf von Blumen begonnen hatte, hat sich im Betrieb in Bad Ragaz mittlerweile auf weitere Waren ausgeweitet. So kooperiert das Resort über die Hotelvereinigung Swiss Deluxe Hotels beispielsweise auch beim Einkauf von Fertig- und Halbfertigprodukten sowie bei der Bündelung des Volumens für Kopieraufträge. Mit dem Kauf der Waren bei der auf Gastronomiebetriebe spezialisierten Firma Howeg, einer Coop-Tochter, suchen die Hotels durch Rahmenvereinbarungen über Mengenrabatte und Rückvergütungen per Jahresende die Einstandspreise zu verringern. Und mit Blick auf den Kopieraufwand legt Dürst dar, dass das Zusammenfassen der Volumina zahlreicher Swiss-Deluxe-Hotels den Preis pro Ausdruck reduziert und zudem deutliche Verbesserungen bei Leasing-Geräten sowie beim Service durch den Kopiergerätehersteller gebracht habe.

Die Luxusherbergen informieren sich zudem gegenseitig über ihre «preferred suppliers», also bevorzugte Lieferanten, und können dank diesem Wissen gegebenenfalls Anbieter wechseln oder von zentral ausgehandelten Mengenrabatten und höheren Jahresrückvergütungen profitieren.

Nach Blumen, Fertigprodukten und Kopiergeräten schwebt Einkaufschef Dürst bereits die nächste Zusammenarbeit mit anderen Hotels vor. Über ein internetbasiertes Informationssystem möchte er künftig beispielsweise Metzger aus der Region zur Abgabe von Angeboten für Frischfleisch bewegen oder etwa im Vorfeld der Beschaffung von Matratzen mit anderen Luxushotels sondieren, wie es mit allfälligen Kaufabsichten in der Gruppe aussieht.

Klub der Akustikgeschäfte
Um den gemeinsamen Einkauf geht es auch bei der Firma Akustik Schweiz AG. Dies ist ein Zusammenschluss von Einzelhändlern auf dem Markt für Hörgeräte, die sich vor rund vier Jahren aus drei kleineren Einkaufsgemeinschaften zu dieser Aktiengesellschaft zusammengefunden haben. Mittlerweile umfasst die Kooperation 90 Geschäfte in der ganzen Schweiz, wie Ulrich Meister, Vizepräsident der Kooperation, erklärt. Im Vordergrund der Zusammenarbeit der Einzelhändler stand zunächst der gemeinsame Einkauf von Hörgeräten, da es auf Herstellerseite, also auf der «Markt-Gegenseite», nur einige wenige grosse Anbieter gibt. Die Bündelung der Einkaufsvolumen mit der Festlegung der Konditionen in einer Rahmenvereinbarung zwischen Akustik Schweiz und Lieferanten hat den Einzelhandelsgeschäften laut Meister deutliche Verbesserungen gebracht.

Etliche Läden hätten durch die Kooperation eine drastische Reduktion ihrer Beschaffungspreise erreicht, zum Teil bis auf einen Drittel der früheren Werte. Der Vizepräsident der Einkaufsgemeinschaft hebt ausserdem hervor, dass die Rabattvereinbarungen bis heute keine Mindestabnahmemengen vorsehen. Somit stehe kein Geschäft unter Druck, beim Verkauf von Hörgeräten auf Mindestverkaufsvolumen zu achten.

Als weiteren Vorteil der Einkaufsgemeinschaft sieht Meister den Umstand, dass die Geschäfte dank gepooltem Volumen günstiger Batterien für die Hörgeräte einkaufen können – und jedes Stück noch das Logo der Akustik Schweiz AG als «Branding» aufgeprägt erhält.

Gemeinsamer TV-Auftritt
Doch die Zusammenarbeit der 90 Schweizer Geschäfte für Hörgeräte beschränkt sich nicht nur auf den günstigen Erwerb von Produkten, die dann in den Geschäften weiterverkauft werden. Vielmehr hat man den Zusammenschluss auch dazu benutzt, gemeinsam die Werbetrommel zu rühren. So hat die Kooperation der Hörexperten zusammen eine Fernsehwerbung ausgestrahlt und eine zentrale Homepage für einen Hörtest eingerichtet. Die Kosten für eine solche Fernsehwerbung und einen solchen Internetauftritt hätten ein Geschäft allein oder eine kleinere Gruppe wohl überfordert.

Auf die Frage, ob die Kooperation bereits in den Fokus der Wettbewerbsbehörden gekommen sei, wird Meister leidenschaftlich. Es schlössen sich nur kleine Geschäfte zusammen, die miteinander auf weniger als 20% Marktanteil kämen. Dieses Vorhaben der Einzelhändler diene dazu, den Kunden eine gute Auswahl anbieten zu können. Denn nur durch die Kooperation der Kleineren könne man dem Trend, dass immer mehr Geschäfte Hörgeräte nur noch eines Herstellers verkauften, entgegentreten.

Mittwoch, 20. Februar 2013

Integrierte Schule in der Kritik


Von Mischa Hauswirth. Aktualisiert am 12.02.2013 25 Kommentare
Behinderte sollten künftig mit Gleichaltrigen ohne Behinderung die Schulbank drücken. Eltern von sprachbehinderten Kindern glauben, dass Betroffene so erst recht ausgegrenzt werden könnten.




Integration in Regelklassen soll allen Kindern den Schulbesuch in ihrem gewohnten sozialen Umfeld ermöglichen.
Bild: Keystone


Integration ist ein Wort geworden, das nicht nur die Gesellschaft und Politik, sondern auch immer mehr die Schule durchdringt. Kinder, die nicht Schweizerdeutsch als Muttersprache sprechen, werden integriert, Kinder mit einem Downsyndrom, und neu sollen auch Kinder, die an einer Kommunikationsbeeinträchtigung leiden, mit Gleichaltrigen ohne Sprach­behinderung die Schulbank drücken. Gemeint sind Stotterer, Lispler und ­Kinder, die sehr einsilbig sind oder leicht autistische Züge haben. Ab 2015 will der Kanton Basel-Stadt solche Schüler in gewöhnliche Klassen schicken und nicht mehr in die Sprachheilschule (GSR) nach Riehen. Im Moment besuchen 91 Schüler die GSR, 80 davon kommen aus Basel, zehn aus Riehen.

Gegen diesen Beschluss werden ­zunehmend kritische Stimmen laut. Er sei zu wenig durchdacht, rein politisch ­motiviert, sagen die einen. Eine Regelschule solle für alle geöffnet sein und niemanden aufgrund einer körperlichen oder geistigen Schwäche ausgrenzen, sagen die anderen. «Wir möchten, dass jedes Kind mit seinem sozialen Umfeld in die Schule gehen kann, sprich mit den anderen Schülern aus dem Quartier», sagt Pierre Felder, Leiter Volksschulen im Erziehungsdepartement Basel-Stadt (ED).

Pädagogischer Nutzen umstritten

Die Behörden können ihren Entscheid zwar auf einen gesetzlichen ­Auftrag vom Grossen Rat abstützen, über den pädagogischen Nutzen eines Alleingangs ohne GSR wird hinter den Kulissen heftig diskutiert. Zwei Politikerinnen haben bereits reagiert und Vorstösse eingereicht. Grossrätin Brigitta Gerber vom Grünen Bündnis will von der basel-städtischen Regierung wissen, welche pädagogischen Überlegungen für diesen Integrationsentscheid sprechen würden und ob es nur finanzielle und rechtliche Gründe dafür gebe. Und die Riehener Einwohnerrätin Marianne Hazenkamp (Grüne) möchte, dass der Kanton seinen Entscheid zum Allein­gang nochmals überdenkt. Es sei sinnvoller, eine Kombination zwischen Regelschule und GSR anzustreben, sagt Hazenkamp, die selbst Lehrerin ist.

Claudia Sturzenegger, Schulleiterin und Geschäftsführerin der GSR, sieht durch den Entscheid ihre Schule nicht bedroht. Der Standort Riehen werde mittelfristig so oder so geschlossen. Viel mehr spielt eine Rolle, was der Kanton den Schülern künftig an Betreuung ­bieten kann. «Was uns auszeichnet, ist die enge Vernetzung von intensiver ­Logopädie-Therapie und gezieltem sprach­heilpädagogischem Unterricht mit dem Ziel, den Kindern eine erfolgreiche Reintegration in die Regelschule zu ermöglichen», sagt Sturzenegger.

Das Erziehungsdepartement widerspricht. Man habe ebenfalls langjährige Erfahrung mit Sprach- oder Kommunikationsbehinderungen, sagt Felder, bisher habe es den logopädischen Dienst gegeben. «Neu wurden dessen Mitarbeitende an die Primarschulen verteilt, und zwar so, dass an jeder Primarschule Logopäden oder Logopädinnen tätig sind», sagt Felder.

Dank Sprachheilschule Vertrauen gefasst

Eltern von kommunikationsbehinderten Kindern hingegen zweifeln die staatliche Kompetenz bei der Sprachheilschule an. Bernhard Frey Jäggi aus Basel hat vier Kinder und könne den Vergleich mit der Regelschule machen, wie er sagt, denn sein Sohn Wanja (11) hat die GSR besucht. «In der ersten Klasse haben wir es in einer gewöhnlichen Schule versucht, doch es ging nicht, obwohl der Junge Logopädie, Heilpädagogik und Audiopädagogik als Unterstützung hatte», sagt Frey Jäggi. Erst dank der Sprachheilschule habe der Bub Vertrauen in seine Fähigkeiten gefasst und Fortschritte gemacht, die in einer gewöhnlichen Klasse bestimmt nicht möglich gewesen wären. Der Druck, der in einer Regelklasse unter Mitschülern natürlicherweise bestehe, führe dazu, dass sich ein sprachbehindertes Kind verschliesst statt sich zu öffnen.

Ähnliches berichtet Katja Bassi aus Riehen. Ihre Tochter Kira (10) hat Probleme bei der Wortfindung und beim Artikulieren von Wörtern. Seit vergangenem Sommer kann Kira wieder eine Regelschule besuchen, vorher ging sie in die GSR. «Ohne dieses Betreuungsprogramm wäre mein Kind heute nicht dort, wo es ist. Kira hat unglaubliche Fortschritte gemacht», sagt Bassi. Die Mutter stellt sich die Frage, wie das ED beziehungsweise die Regelschule das Programm, das alleine Kira brauchte, parallel zum gewöhnlichen Unterricht und dann noch bei viel höheren Schülerzahlen gewährleisten will.

«Reiner Managemententscheid»

Vater Frey Jäggi bezeichnet die ­Abkoppelung von der GSR als «einen reinen Managemententscheid» von Leuten, die zu wenig nah an der Basis seien. Das ganze Vorhaben wirke wie ein Feldversuch auf ihn. Offenbar würde sich bei den Behörden und Politikern kaum jemand ernstlich darüber Gedanken machen, dass letztlich die betroffenen Kinder dafür bezahlen müssten, wenn sich die Betreuung verschlechtere. «Diese Kinder müssen irgendwann in der Wirtschaft bestehen können, und ich denke, es ist volkswirtschaftlich gut investiertes Geld, wenn wir sie mit einer möglichst guten Therapie unterstützen», sagt Frey Jäggi.

Dass sich Eltern aus ihrer Betroffenheit Sorgen machen, kann Pierre Felder verstehen. Er vertritt aber den Standpunkt, dass es immer das Beste für die Entwicklung eines Kindes sei, es in seinem sozialen Kontext zu belassen, will heissen: Es soll auch mit einer Behinderung möglichst in dieselbe Schule gehen können wie die anderen Kinder aus dem Quartier. «In vielen Kantonen gibt es gar keinen kantonalen logopädischen Dienst, dort werden die Kinder schon immer an den Schulen betreut und therapiert. Was wir vorhaben, ist also sicherlich kein neues Modell und hat nichts mit einem Versuch zu tun», sagt Felder.

Alleingang für Riehen zu teuer

Andere Kantone haben von der Integration von Kindern mit einer Sprach- und Kommunikationsbeeinträchtigung der Sprachheilpädagogik in die Regelschule bereits wieder Abstand genommen. Der Kanton Zürich hat ähnliche Projekte wieder verwerfen müssen, weil die Regelschulen die Aufgaben der ­Sonderbetreuung auf fachlicher Ebene nicht hatten stemmen könnnen.

Marianne Hazenkamp würde für Riehen und den Kanton am liebsten das bisherige Modell beibehalten; doch die Gemeinde kann sich einen Alleingang finanziell nicht leisten. Hazenkamp hofft nun, dass der Riehener Gemeinderat das Gespräch mit dem Kanton sucht und mehr Druck macht, damit die Regierung ihr Vorhaben nochmals überdenkt. «Die Kinder müssen am Ende der Schulzeit auf eigenen Beinen stehen können», sagt Hazenkamp. «Es gibt Kinder, welche die Ruhe und Zeit einer ­eigenen Schule brauchen, um ihre Behinderung zu überwinden.»
(Basler Zeitung)

Erstellt: 12.02.2013, 17:00 Uhr

Dienstag, 19. Februar 2013

Uliana besucht Klinikum und kann vielleicht bald wieder hören






Von Sabrina Mehler
FULDA Uliana ist glücklich. Wie ein kleiner Wirbelwind stürmt sie durch die Krankenhausflure. Das dreieinhalb Jahre alte Mädchen aus der Ukraine kam taub zur Welt. Professor Dr. Robert Behr ist aber zuversichtlich, dass Uliana bald hören kann. Im Mai vergangenen Jahres hatte er sie mit einem neuen operativen Verfahren behandelt.


Großansicht
Mit ihren Eltern Julia und Alexander war die kleine Ukrainerin Uliana in dieser Woche zum ersten Mal seit der Operation vor neun Monaten zur Nachuntersuchung im Klinikum Fulda. „Es sieht so aus, als sei ihr Implantat stabil“, sagt Robert Behr optimistisch. „Uliana hat sehr gute Chancen, hören zu können.“

Die Dreijährige leidet an einer fehlenden Innenohrentwicklung, war bisher „ein auditiv isolierter Mensch“, wie Behr erklärt. Behr ist Direktor der Klinik für Neurochirurgie und hat dem Mädchen ein Implantat eingesetzt, das elektronische Impulse an den Hör nervenkern im Hirnstamm leitet. Mittlerweile hat Behr 20 Kinder mit diesem neuen Verfahren operiert, Uliana war das erste Kind in Deutschland.

Was das quicklebendige Mädchen nun seit kurzem erlebt, ist ein rein elektronisches Hören, weil keine natürliche Verbindung vom Ohr zum Gehirn besteht. „Dabei haben wir gar keine Ahnung, was Ulianas Bewusstsein nun aus Geräuschen macht“, erklärt Behr. „Vielleicht nimmt sie einen hohen Ton als rote Farbe wahr.“

Dass das Implantat und ein zugehöriges Gerät, das Uliana hinter ihrem Ohr trägt, funktioniert, ist aber offensichtlich. „Sie begleitet jetzt alles, was sie tut, mit Geräuschen“, berichtet ihre Mutter Julia freudestrahlend. Offenbar kann Uliana Muster erkennen und versucht, verschiedene Laute nachzubilden. Das Gerät ist das erste, nach dem sie greift, wenn sie wach wird. Die Eltern dürfen es ihr erst nach dem Einschlafen abnehmen.

Mittlerweile besucht die Dreijährige in ihrer ukrainischen Heimat einen Förderkindergarten. Dort wird sie intensiv logopädisch betreut. Neuerdings trommelt sie und tanzt – „und verlangt von allen anderen, dass sie mittanzen“, berichtet Julia lachend. „Offenbar hat Uliana ein Rhythmusgefühl entwickelt.“ Jeden Tag beobachten die Eltern kleine Schritte, „jeder Tag wird interessanter“, sagt Alexander.

Dabei kann sich die Kleine auch jetzt schon gut mitteilen, Uliana hat ihre eigene Gebärdensprache entwickelt. „Oft vergesse ich, dass sie taub ist“, sagt Julia. Vermutlich wird sie nie so gut hören und sprechen wie jemand mit Cochlea-Implantat, das bei Menschen mit geringerer Hörschädigung verwendet wird, erklärt Behr. „In fünf Jahren wissen wir mehr, die Sonde im Hirnstamm liegt aber genau dort, wo sie soll.“

Ulianas Eltern sind Behr dankbar: „Er hat goldene Hände, einen hellen Kopf und ein gutes Herz“, sagt Vater Alexander überglücklich und ergänzt: „Wir haben große Hoffnung, dass Uliana nun ein glückliches Leben führen kann.“

Montag, 18. Februar 2013

Sonova ernennt Vice President Sales für Region Asien Pazifik



Quellen: www.pressebox.de

(PresseBox) (Stäfa (Schweiz), 12.02.2013) Sonova Holding AG, der weltweit führende Hersteller von Hörlösungen, gibt heute die Ernennung von Chin-Hwee Lim zum Vice President Sales für die Region Asien Pazifik bekannt. Nach einer kurzen Übergangsphase übernimmt der gebürtige Singapurer per 1. April 2013 die Verantwortung für das Sonova Hörgeräte-Geschäft in der Region und wird Mitglied des Management Boards. Mit Sitz in Singapur wird er direkt an Lukas Braunschweiler, CEO der Sonova Holding AG, berichten.

Die Region Asien Pazifik bietet Sonova beträchtliches Potential. Mit dieser neu geschaffenen Position baut Sonova ihr Engagement in diesem Zukunftsmarkt weiter aus und bekräftigt damit ihre Wachstumsstrategie. "Chin-Hwees grosse Erfahrung im Gesundheitswesen und seine Erfolge in Wachstumsmärkten, verbunden mit seiner Leidenschaft und Fähigkeit leistungsfähige Teams aufzubauen und zu führen, machen ihn zur idealen Wahl, um Sonova in der Region Asien Pazifik zu nachhaltigem Wachstum zu führen", sagt Lukas Braunschweiler, CEO von Sonova.

Chin-Hwee Lim war zuvor für Medtronic China tätig, wo unter seiner Führung das Unternehmen ein signifikantes Wachstum verzeichnen konnte. Frühere berufliche Erfahrungen beinhalten leitende Positionen bei Novartis, Merck Sharp & Dohme und Abbott. Lim hat einen Bachelor of Engineering in Chemical Engineering an der National University of Singapore erworben.

Um die Umsetzung der Wachstumsstrategie auch in allen anderen Geschäftsbereichen optimal zu gewährleisten, wird neben Lim das Management Board der Sonova per 1. April 2013 um folgende Mitglieder erweitert: Stefan Launer (Vice President Science & Technology), Jan Metzdorff (Vice President Unitron) und Franz Petermann (Vice President Channel Solutions). Die drei neuen Mitglieder sind bereits heute erfolgreich in ihren Positionen für Sonova tätig. "Mit der neu geschaffenen Position für die Region Asien Pazifik und der erweiterten Organisationsstruktur ist Sonova optimal für die Zukunft aufgestellt", ergänzt Braunschweiler.

Haftungsausschluss

Diese Medienmitteilung enthält Zukunftsaussagen, die keinerlei Garantie bezüglich der zukünftigen Leistung gewähren. Diese Aussagen widerspiegeln die Auffassung des Managements über zukünftige Ereignisse und Leistungen des Unternehmens zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die sich aus – aber nicht abschliessend – zukünftigen globalen Wirtschaftsbedingungen, Devisenkursen, gesetzlichen Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber sowie anderen Faktoren, die ausserhalb Sonova’s Kontrolle liegen, ergeben könnten. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den prognostizierten oder erwarteten Ergebnissen abweichen. Jede vorausschauende Aussage gibt die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie gemacht wurde. Sonova übernimmt keine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, vorausschauende Aussagen zu aktualisieren oder zu korrigieren.
Über die Sonova Holding AG

Die Sonova Holding AG mit Hauptsitz in Stäfa in der Schweiz ist der führende Hersteller von innovativen Lösungen rund um das Thema Hören. Die Gruppe ist im Markt durch ihre Kernmarken Phonak, Unitron, Advanced Bionics und Connect Hearing vertreten. Sonova bietet ihren Kunden eines der umfassendsten Produktportfolios in der Industrie - von Hörgeräten zu Cochlea Implantaten bis hin zu drahtlosen Kommunikationslösungen. Gegründet 1947 ist die Gruppe heute weltweit in über 90 Ländern vertreten und beschäftigt mehr als 8'500 engagierte Mitarbeitende. Sonova erzielte im Geschäftsjahr 2011/12 einen Umsatz von CHF 1,62 Mrd. sowie einen Reingewinn von CHF 246 Mio. Durch die Unterstützung der Hear the World Foundation verfolgt Sonova das Ziel, eine Welt zu schaffen, in der jeder Mensch die Freude des Hörens und damit ein Leben ohne Einschränkungen geniessen kann.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.sonova.com und www.hear-the-world.com.

Sonova Aktien (Ticker-Symbol: SOON, Valoren-Nr. 1254978, ISIN: CH0012549785) sind seit 1994 an der SIX Swiss Exchange kotiert. The securities of Sonova have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the "U.S. Securities Act"), or under the applicable securities laws of any state of the United States of America, and may not be offered or sold in the United States of America except pursuant to an exemption from the registration requirements under the U.S. Securities Act and in compliance with applicable state securities laws, or outside the United States of America to non-U.S. Persons in reliance on Regulation S under the U.S. Securities Act.

Freitag, 15. Februar 2013

Comic-Gallowhumor


Selbstbestimmt entscheiden statt Zwang zum Cochlea-Implantat



Quellen: www.ots.at

Stellungnahme des Österreichischen Gehörlosenbundes aus aktuellem Anlass zur einseitigen Beeinflussung von Eltern gehörloser Kinder zum Cochlea-Implantat (CI)

Wien (OTS) - Die Antidiskriminierungsstelle des ÖGLB dokumentierte
jüngst zwei Fälle der einseitigen Beeinflussung von Eltern gehörloser
Kinder. Hier soll Druck ausgeübt worden sein, um eine Einwilligung in
die chirurgische Implantation eines Cochlea-Implantats (CI) zu
erwirken.

Androhung der Einschaltung des Jugendamtes

In einem aktuellen Fall teilte eine Sozialarbeiterin eines Wiener
Krankenhauses der Mutter eines gehörlosen Kindes schriftlich und
unmissverständlich mit, dass das Krankenhaus eine Meldung beim
Jugendamt vornehmen werde, solle sie das CI weiterhin ablehnen.
Nach dem Beratungsgespräch durch einen Beauftragten der
Antidiskriminierungsstelle des ÖGLB hat Frau K. ein Ansuchen auf
Einleitung eines Schlichtungsverfahrens mit Krankenhaus gemäß Wiener
Antidiskriminierungsgesetz bei der Stelle zur Bekämpfung von
Diskriminierungen eingebracht. Bei der Schlichtungsverhandlung im
Jänner dieses Jahres wurde eine Einigung zwischen Frau K. und
der Oberärztin der HNO-Abteilung des Krankenhauses geschlossen. Das
Krankenhaus hat eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass die
ablehnende Haltung gegenüber eines CI von Frau K. akzeptiert wird und
das Jugendamt nicht eingeschaltet wird.

Menschenrechte und Vielfalt

Österreich hat als einer der ersten Staaten die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert (BGBl. III
155/2008). Der Österreichische Gehörlosenbund bezieht sich hier
vor allem auf Artikel 3, in dem von der Achtung vor der
Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz
dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der
Menschheit die Rede ist.

In jedem Fall steht das Wohlbefinden des Kindes im Vordergrund.
Das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen des gehörlosen
Kindes kann sowohl mit CI, als auch ohne CI gewährleistet
sein. Eltern muss es freistehen, sich für oder gegen eine
CI-Versorgung ihres gehörlosen Kindes zu entscheiden. Ebenso ist zu
gewährleisten, dass Eltern unabhängig von ihrer Entscheidung
entsprechende Unterstützung vom Staat erhalten.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der
Persönlichkeit und selbstbestimmte Familienplanung ist in zahlreichen
internationalen Vereinbarungen und Menschenrechtsabkommen
festgeschrieben. Die Androhung der Einschaltung des Jugendamtes ist
hochgradig unsensibel und verletzt klar das Recht auf Autonomie.
Recht auf Selbstbestimmung

Der ÖGLB fordert die vollständige Anerkennung des Rechts
gehörloser und schwerhöriger Menschen, auf sprachliche und kulturelle
Selbstbestimmung. Dazu gehört eine umfassende und neutrale
Beratung, welche in gleicher Weise die medizinische Sichtweise der
HNO-Ärzteschaft, die soziokulturelle Sichtweise der gehörlosen
Menschen, sowie das Erlernen der Sprachen Deutsch und
Österreichische Gebärdensprache und die Gebärdensprachgemeinschaft
einbezieht. Gehörlose Menschen haben ein Recht darauf, ihre Kultur zu
leben und weiterzugeben und daher das Recht, gehörlos zu sein und
gehörlosen Nachwuchs zu haben.

Der ÖGLB fordert, dass beteiligte Eltern im Bewusstsein der
Chancen und Risiken einer CIImplantation eine eigenständige
Entscheidung treffen können. Die getroffene Entscheidung ist ohne
Einschränkung zu respektieren. Wir wenden uns gegen jeden Versuch der
HNO-Abteilungen durch einseitige Beratung Einfluss auf die Eltern zu
nehmen. Jede derartige Praxis von Androhung und
versuchter Nötigung ist von Krankenhäusern und HNO-Abteilungen zu
unterlassen und von den Verantwortlichen sofort zu unterbinden.

Die Stellungnahme im Volltext:
www.oeglb.at/html/s_content.php?id=LH2013-02-09-1315

Donnerstag, 14. Februar 2013

Wenn Gehörlose plötzlich hören

Hören, Sprechen, Gebärdensprache: Kinder gehörloser Eltern leisten viel



Von 1.000 Neugeborenen kommen in Deutschland zwei bis drei Kinder mit einer Hörschädigung zur Welt. Wie sich ihr Leben durch ein Cochlea-Implantat verändert, haben Wissenschaftler aus München untersucht.

Seit 2011 untersucht ein Team um die Gehörlosenpädagogin Professor Annette Leonhardt von der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), welche Auswirkungen es auf die gehörlosen Familien hat, wenn ihre Kinder ein Cochlea-Implantat (CI) erhalten. Mit der Prothese können hörgeschädigte Kinder Sprache wahrnehmen. Meist erfolgen die Implantationen zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr. Zehn Prozent der hörgeschädigten Kinder haben gehörlose Eltern

In ihrer Studie erfassen die Gehörlosenpädagoginnen mit Hilfe von Interviews, einem psychologischen Testverfahren und Fragebögen sowohl die Perspektive der gehörlosen beziehungsweise hörgeschädigten Eltern als auch die der Kinder.

Insgesamt zeigten sich die befragten Familien mit den Cochlea-Implantaten sehr zufrieden, berichtet Leonhardt. Einige Eltern geben an, dass sich die Beziehungen in der Familie verbessert haben, etwa zwischen Geschwistern, und dass sich die Kinder positiv entwickelten. „Seit er das Cochlea-Implantat hat, ist er fröhlich, er geht auf die Leute zu und fragt nach. Er ist wie ausgewechselt und deswegen finde ich das toll“, sagte etwa eine Mutter.

Gebärdensprache bleibt wichtig

Der Familienalltag an sich ändere sich durch das Implantat kaum, heißt es aus München. Die Gebärdensprache bleibe weiterhin die Familiensprache, auch wenn die Eltern zusätzlich häufiger lautsprachlich kommunizierten. Das bestätigen auch die Forschungsergebnisse der Gehörlosenpädagogin Johanna Dumanski, die die Wortschatzentwicklung von Kindern mit einem Cochlea-Implantat untersucht, deren Eltern gehörlos beziehungsweise hörgeschädigt sind.

Die Kinder verwendeten je nach Situation sowohl die Gebärden- als auch die Lautsprache. Jedes zweite der untersuchten Kinder verfüge über einen angemessenen Wortschatz. „Die Sprachtests sind für Kinder normiert, die in einer lautsprachlichen Umgebung aufwachsen“, erläutert Johanna Dumanski das Ergebnis. „Die CI-versorgten Kinder gehörloser Eltern leisten wahnsinnig viel. Sie wachsen in einer ganz anderen Umgebung auf.“

Zufriedenheit mit Cochlea-Implantat überwiegt

Beide Untersuchungen zeigen damit, dass für Kinder mit CI, deren Eltern gehörlos sind, sowohl die Laut- als auch die Gebärdensprache wichtig sind. Gehörlose Eltern, die sich für eine Cochlea-Implantation für ihr Kind entscheiden, denken dabei vor allem an die berufliche Zukunft ihrer Kinder. Teilweise treffen sie die Entscheidung trotz Skepsis oder gar Kritik im gehörlosen Freundes- und Verwandtenkreis. In manchen Familien machen auch die Kinder den ersten Schritt und wünschen sich eine Implantation. „Das Cochlea-Implantat findet zunehmend Akzeptanz in der Gehörlosengemeinde, aber es bestehen dennoch Vorbehalte besonders gegenüber dem Einsatz bei Kindern“, sagt Annette Leonhardt.

In einem weiteren Projekt an ihrem Lehrstuhl werden derzeit die Erfahrungen junger Erwachsener gehörloser Eltern untersucht, die als Kind ein Cochlea-Implantat erhalten haben. Sie erzählen von den Reaktionen ihrer Umgebung und ihren Hörerfahrungen („Man muss ganz von vorne hören lernen“). Erste Ergebnisse zeigen, dass alle Befragten mit der Implantation zufrieden sind.

Foto: © klickerminth - Fotolia.com

Schlüsselwörter dieses Artikels: HNO, Gehörlose, Cochlea-Implantat
Autor: Beatrice Hamberger

Mittwoch, 13. Februar 2013

Hörtraining nach der CI-Implantation hilft hören und verstehen





Stark hörbehinderte Menschen, die sich für ein Cochlea Implant (CI) entscheiden,
brauchen nach der Operation ein Hörtraining durch geschulte AudioagogInnen. Priska
Lustenberger* hat in den letzten 15 Jahren viele CI-TrägerInnen begleitet und trainiert.
Ihre Erfahrungen.

Als die ersten ertaubten und stark schwerhörigen Menschen Ende der 80er Jahre ein CI
Implantat erhielten, war das Hörtraining viel beschwerlicher als heute. Technik und
Feinanpassung haben in der Zwischenzeit grosse Fortschritte gemacht, zudem wartet man
heute mit der Operation nicht mehr, bis jemand völlig ertaubt ist.

Im Kantonsspital Luzern wurde bei den ersten CI-Trägern das Hörtraining von einem
Neuropsychologen und einem Gehörlosen-Lehrer intern durchgeführt. Es dauerte einige
Jahre, bis die IV die Kosten für die Operation und das Hörtraining übernahm.
Hörtraining

Ich durfte 1994 den ersten CI-Träger trainieren. Zuerst verstand er kein Wort. Sein Ohr war
sehr empfindlich und er reagierte auf die geringsten Nebengeräusche wie Papierrascheln
oder das Ticken der Uhr. Verstehen konnte er kein Wort, aber schon bei der zweiten
Anpassung ging es viel besser.

Die Personen, die heute zu mir kommen, verstehen meistens schon recht gut. Ich staune
immer wieder über die grossen Fortschritte seit damals. Doch damals wie heute ist es genau
gleich wichtig, dass CI-Implantierte besonders bei einer Erstanpassung unterstützend
begleitet werden. Sie sind anfänglich oft sehr verunsichert, alles tönt für sie fremd und laut
oder es treten unangenehme Geräusche oder Echo-Erscheinungen auf. Sie können sich
kaum vorstellen, dass sie sich jemals daran gewöhnen können.

Für die Betroffenen ist es wichtig, dass sie mit Jemandem darüber sprechen dürfen. Jemand
der weiss, dass dies alles in der Regel bald verschwindet oder dass sich das Gehirn mit der
Zeit an diese Geräusche gewöhnt. Hörtrainings sind daher hilfreich.

Vielfältiges Training

Die Trainingsmöglichkeiten sind mannigfaltig. Ich arbeite etwa mit Zahlen oder Zeitansagen,
gehe auf die individuellen Bedürfnisse ein. Mit einer gehörlosen Person arbeite ich anders
als mit CI-Implantierten, die eine gute Sprachkompetenz besitzen.

Was verstehen CI-Implantierte wirklich?

In der Praxis stellen sich verschiedene Fragen: Werden einfache Sätze, Wörter oder sogar
Einsilber verstanden? Können Betroffene Alltagsgeräusche zuordnen? Ich verbinde den CIImplantierten etwa die Augen und produziere viele verschiedene Geräusche: mit Papier,
Gläsern, Besteck,  Geschirr, Wasser, Wecker, Maschinen oder ich hämmere, schneide,
klopfe, singe, lache…

Wichtig zu wissen ist auch, ob Betroffene Vokale und Konsonanten differenzieren können,
also die Unterschiede hören zwischen Ohr, Uhr, ihr oder fangen und sangen, stoppen und
stocken… Hören sie den Unterschied zwischen hoch und tief, zwischen laut und leise oder
lang und kurz? Können sie Silben unterscheiden am Anfang, in der Mitte  oder am Ende des
Wortes? Verstehen sie Texte im Zusammenhang? Immer wieder einmal lasse ich meine
Kursbesucher Hörbilder zeichnen. Bilder erleichtern das Verstehen. Jede Stunde sollte mit
einem Erfolgserlebnis enden. Geübt wird immer nur mit dem implantierten Ohr. Falls das andere Ohr mit einem Hörgerät
versorgt ist, wird dieses während dem Training ausgeschaltet.

Trainingsformen für zu Hause

CDs mit Hörübungen und dem Lösungsteil dazu, Hörbücher, Nachrichten hören am Radio:
jede Stunde wird fast das Gleiche wiederholt, so  wird bei jedem Hinhören wieder mehr
verstanden.

Wieder telefonieren können wünschen sich die Meisten. Viele Hörbehinderte trauen sich
diese Form der Kommunikation einfach nicht mehr zu, weil sie schon sehr oft negative
Erfahrungen gemacht haben. Am Telefon wird oft zu schnell gesprochen und schlecht
artikuliert. Wenn ich mit CI-Implantierten telefoniere, mache ich mit ihnen einen Termin ab
und gebe vorher das Thema  bekannt, über das wir sprechen werden. Man kann auch selbst
den Wetterbericht oder die Zeitansagen am Telefon abhören.

Die CI-Hersteller bieten zum Fernsehen Audiokabel an. Damit kann man Sendungen besser
verstehen. Doch auch das muss trainiert werden.

CI – die grosse Chance zum Erfolg

Während 15 Jahren durfte ich viele verschiedene Personen trainieren. Mit einer Ausnahme
haben die Operation und das Hörtraining gute bis sehr gute Resultate gebracht. Die Dauer
des Hörtrainings liegt zwischen 5 und 40 Stunden und mehr, je nach Vorgeschichte.
Der Erfolg des Hörtrainings ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Dauer der Ertaubung,
Zustand des Hörnervs, Sprachkompetenz, Motivation, die ungewohnten Höreindrücke und
Sprachlaute zu erlernen. Üben ist wichtig.

CI ist Hilfsmittel

Ein CI kann ein gesundes Ohr nicht ersetzen, aber es ist ein tolles Hilfsmittel. Die Meisten
sind nach wie vor auf das Lippenlesen angewiesen, denn es tauchen immer wieder Grenzen
auf, die akzeptiert werden müssen. Wichtig finde ich, dass jeder seine eigenen Grenzen
erkennen und akzeptieren kann.

Ich erlebe oft, wie die CI-Träger/innen sich positiv verändern, sogar aufblühen, nicht mehr so
einen ängstlichen und verkrampften Ausdruck haben, wieder mehr am öffentlichen Leben
teilnehmen, Vorträge, Weiterbildungen und sogar Konzerte besuchen. Eine Frau erzählte
mir, dass sie wieder spontaner reagiere, nicht mehr so rasch ermüde und allgemein wieder
viel mehr Lebensfreude hätte.

Ute Jung, eine Betroffene, hat ihr «Zurück in die hörende Welt mit Cochlea-Implantat» wie
folgt geschildert: «Für mich ist es jeden Tag fantastisch erleben zu dürfen, was das CI
möglich macht, denn am Abend, wenn ich zu Bett gehe und die CIs abnehme, wird es immer
wieder still um mich. Hören lernen und wieder hören können ermöglicht mir... das Hören der
Sprache und damit Kontakt und Beziehungen zu Menschen, zu Gefühlen, zu Wissen, zur
Welt.»

Priska Lustenberger

*Priska Lustenberger arbeitete bis zu ihrer Pensionierung rund 20 Jahre lang als
Audioagogin in Luzern und begleitete viele ertaubte und schwer hörbehinderte Menschen
während ihres Hör- und Sprachtrainings nach der CI-Operation. An der Regionalkonferenz
von pro audito schweiz in Luzern von Ende Januar 2010 hielt sie das hier leicht gekürzte
Referat.

((Legende)): Priska Lustenberger: «Nach einer CI-Operation ist ein Hör- und Verständigungstraining sehr
hilfreich.» Foto K. Huber

Montag, 11. Februar 2013

Informationen zur Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (CI)



Quellen: www.usz.ch

Bereits 1977 wurde an der ORL-Klinik in Zürich die in der Schweiz erste Cochlea-Implantat (CI) Operation durchgeführt. Seither wurden über 500 Kinder und Erwachsene mit hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit erfolgreich behandelt. Weltweit sind über 200'000 Menschen mit einem CI-System versorgt. Diese Kurzinformation soll Ihnen das Konzept der Zürcher ORL-Klinik bei der Abklärung und Therapie von hörgeschädigten Patienten erklären.

Warum ein CI?

Infolge einer Krankheit oder eines Unfalls verlieren manche Menschen – alt oder jung – ihr Hörvermögen. Sie sind nicht mehr in der Lage, ausreichend über das Gehör zu kommunizieren. Ausgrenzung am Arbeitsplatz oder in der Schule, soziale Vereinsamung und Depressionen können Folgen dieser Hörschädigung sein. Aber auch Menschen, die schwerhörig sind und ihr Hörvermögen nach und nach immer mehr verlieren, geraten in diese Situationen und können mit herkömmlichen Hörgeräten keine ausreichende Verständigung und Integration mehr erzielen. Diesen hörgeschädigten Menschen bietet sich grundsätzlich mit einem Cochlea-Implantat die Möglichkeit, wieder über das Ohr zu kommunizieren.

Wesentliche Voraussetzungen dazu sind zum einen die Bereitschaft zu den notwendigen Untersuchungen, um abzuklären, ob eine Implantation medizinisch möglich und sinnvoll ist. Als nächster Schritt erfolgt die Operation des Cochlea-Implantats. Zum anderen bedarf es nach der Operation einer mehr oder weniger lange dauernden Rehabilitationsphase mit Geräteanpassungen und einem entsprechenden Hör- und Sprachtraining. Das Hören mittels Implantat unterscheidet sich deutlich vom vorherigen Hören, das „neue“ Hören muss gelernt werden.

Wie funktioniert ein CI?

Das Schallsignal, das unser Ohr aufnimmt, wird beim ungeschädigten Ohr über die Gehörknöchelchen-Kette an die Hörschnecke (Cochlea) weitergegeben. In der Hörschnecke wird es von den Sinneszellen (Haarzellen) in Nervenimpulse umgewandelt. Die Folge von Nervenimpulsen wird im Gehirn verarbeitet, es entsteht ein “Höreindruck”.

Wenn die Haarzellen geschädigt sind, können keine Signale mehr an die Nervenzellen weitergegeben werden. Ist der Hörnerv nicht geschädigt, kann dieser über ein Cochlea-Implantat direkt stimuliert werden.

Kernstück des Implantats sind Elektroden, die in die Hörschnecke eingeführt werden und dort die vorhandenen Nervenzellen elektrisch anregen. Sie umgehen und ersetzen somit den biologischen Weg über die Haarzellen.

Darin liegt auch der wesentliche Unterschied zum Hörgerät. Das Hörgerät verstärkt den aufgenommenen Schall akustisch und ist auf eine Restfunktion der Haarzellen angewiesen, das CI hingegen stimuliert elektrisch direkt die Nervenzellen.

Das Cochlea-Implantat-System besteht aus zwei Teilen: dem bei der Operation implantierten Teil mit der Elektrode in der Hörschnecke und dem äusseren Teil mit Mikrofon und Sprachprozessor.

Das Implantatgehäuse befindet sich unter der Haut hinter dem Ohr auf dem Knochen.

Das Mikrofon des äusseren Teils nimmt den Schall auf, leitet diesen an einen Prozessor (entweder hinter dem Ohr (HdO) oder als Taschengerät) weiter, der die Schallinformationen in eine Reihe von elektrischen Impulsen umwandelt (verschlüsselt) und diese drahtlos über eine Sendespule durch die Haut an das Implantat sendet. Das Implantat stimuliert entsprechende Elektroden in der Hörschnecke, die ihrerseits direkt die vorhandenen Nervenzellen anregen.

Diese elektrische Reizung der Nerven ermöglicht den vom Gehirn wahrgenommenen Höreindruck. Ein bisher gehörloser Mensch lernt zu hören.
Hier finden Sie Animationen des Hörens mit einem CI (englisch):

Animation von Advanced Bionics, mit Sound und Untertiteln
Animation des US Gesundheitsdepartements
Am CI-Zentrum Zürich werden zurzeit Systeme der Firma Cochlear und im Rahmen einer Studie der Firma Advanced Bionics implantiert.

Wer ist geeignet für ein CI?

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche CI-Versorgung ist, dass trotz beidseitiger Taubheit oder hochgradiger Schwerhörigkeit infolge einer Schädigung der Sinneszellen in der Hörschnecke (Cochlea), die Hörnervenfasern und das Hörzentrum im Gehirn normal funktionieren.

Dabei kann es sich um einen angeborenen oder in frühester Kindheit erworbenen Hörverlust handeln, oder um eine Ertaubung im Erwachsenenalter. Erst wenn eine über mehrere Monate versuchte Hörgeräteversorgung keinen Nutzen mehr zeigt, sind die aufwändigen Vorabklärungen für ein CI angebracht. Leider sind die Erfolgsaussichten bei Erwachsenen mit angeborener oder frühkindlich erworbener Taubheit ungünstig, so dass hier das CI meist nicht mehr in Frage kommt. Missbildungen des Innenohres oder Verknöcherungen der Cochlea (z.B. nach einer Hirnhautentzündung) stellen spezielle Herausforderungen dar.

Es gibt keine obere Altersgrenze für eine Implantation, aber der allgemeine und geistige Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten und sein soziales Umfeld sind wesentliche Faktoren.

Bei Kindern mit angeborener Gehörlosigkeit erfolgt die Operation in der Regel zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr. Da die Entwicklung des Hör- und Sprachzentrums im Gehirn bis zum siebten Lebensjahr abgeschlossen ist, sollte die Versorgung mit einem CI möglichst früh erfolgen. Bei gehörlos geborenen oder früh ertaubten Kindern werden deshalb die Erfolgsaussichten mit einem CI ab dem vierten Lebensjahr zunehmend schlechter* (ausser wenn das Kind vorher Hörgeräte getragen und von diesen profitiert hat).

Sollten Kinder später ertauben (nach dem Spracherwerb), z.B. durch ototoxische Medikamente oder Hirnhautentzündung, sollte eine CI-Versorgung möglichst bald nach einer sicheren Diagnose erfolgen.

*Quelle: Sharma, A., Dorman, M., and Spahr, A. J. (2002). "A Sensitive Period for the Development of the Central Auditory System in Children with Cochlear Implants: Implications for Age of Implantation," Ear & Hearing 23.


Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für eine Cochlea-Implantation belaufen sich auf Fr. 50'000.– bis Fr. 60'000.–.

Im Regelfall werden die Kosten durch die Krankenversicherung zusammen mit der IV oder der Unfallversicherung getragen. Für nicht IV- und krankenversicherte Personen (im Ausland wohnhafte AusländerInnen und ImmigrantInnen) müssen andere Finanzierungsquellen für eine entsprechende Kostengutsprache gesucht werden.

Zukünftige CI-TrägerInnen reichen bereits vor der Implantation ein Gesuch um Kostengutsprache für die Hörtrainingsstunden ein. Dieses Gesuch muss ebenfalls an die IV oder an die Krankenkasse gerichtet werden.



Donnerstag, 7. Februar 2013

Ein Roboter wie aus Fleisch und Blut

20min: 6. Februar 2013
Das Wissenschafts-Museum in London präsentierte diese Woche Rex, den bionischen Menschen. Er ist ein Sammelsurium der fortschrittlichsten künstlichen Gliedmassen und Organe der Welt.


Quellen: www.20min.ch
Siehe unter Website mit Video

Und wieder ist man dem künstlichen Menschen ein Stück näher gerückt. Wissenschaftler aus aller Welt haben an Rex, dem bionischen Menschen, mitgearbeitet. Diese Woche wurde der Roboter aus künstlichen Organen und Körperteilen der Öffentlichkeit präsentiert. Der «Eine-Million-Dollar-Mann» gilt als das Nonplusultra der modernen Technik.

Rex besteht aus Gesichts-, Hüft-, Knie-, Fuss- und Handprothesen. Alle davon sind bereits auf dem Markt erhältlich, ebenso wie künstliche Netzhaut, Hörschnecken und das Herz. Seine weiteren internen Organe wie Bauchspeicheldrüse, Lunge oder Blase stehen noch im Entwicklungsstadium.

Künstliches Blut

Der Magen liegt noch in weiter Ferne, wie der «Independet» berichtet. Der einzige künstliche Magen, den man bisher gesehen hat, ist unter anderem noch zu gross, erklärt Rich Walker, Entwicklungsleiter des Projekt Rex. Dennoch habe man bereits 60 bis 70 Prozent des Menschen künstlich nachbauen können.

Auch der deutsche Sozialpsychologe Bertolt Meyer von der Universität Zürich war in die Entwicklung involviert. Sein Favorit ist das künstliche Blut. «Es ist aus Nano-Partikeln hergestellt, die in der Lage sind, Sauerstoff zu binden und wieder abzugeben, so wie echtes Blut.» Ihm zufolge ist auch eine künstliche Niere nicht mehr allzu fern. Das würde Transplantationen überflüssig machen.

Das Hirn bereitet Kopfzerbrechen

Noch nicht einmal auf dem Radar ist Walker zufolge das Hirn. Der komplexeste Teil des Menschen wird die Wissenschaftler noch lange beschäftigen. «Es ist höchst unwahrscheinlich, dass wir in unserer Lebensspanne oder in derjenigen unserer Enkel einen vollständigen reproduzierten Körper mit künstlicher Intelligenz sehen werden.»

Und wieder ist man dem künstlichen Menschen ein Stück näher gerückt. Wissenschaftler aus aller Welt haben an Rex, dem bionischen Menschen, mitgearbeitet. Diese Woche wurde der Roboter aus künstlichen Organen und Körperteilen der Öffentlichkeit präsentiert. Der «Eine-Million-Dollar-Mann» gilt als das Nonplusultra der modernen Technik.

Rex besteht aus Gesichts-, Hüft-, Knie-, Fuss- und Handprothesen. Alle davon sind bereits auf dem Markt erhältlich, ebenso wie künstliche Netzhaut, Hörschnecken und das Herz. Seine weiteren internen Organe wie Bauchspeicheldrüse, Lunge oder Blase stehen noch im Entwicklungsstadium.

Künstliches Blut

Der Magen liegt noch in weiter Ferne, wie der «Independet» berichtet. Der einzige künstliche Magen, den man bisher gesehen hat, ist unter anderem noch zu gross, erklärt Rich Walker, Entwicklungsleiter des Projekt Rex. Dennoch habe man bereits 60 bis 70 Prozent des Menschen künstlich nachbauen können.

Auch der deutsche Sozialpsychologe Bertolt Meyer von der Universität Zürich war in die Entwicklung involviert. Sein Favorit ist das künstliche Blut. «Es ist aus Nano-Partikeln hergestellt, die in der Lage sind, Sauerstoff zu binden und wieder abzugeben, so wie echtes Blut.» Ihm zufolge ist auch eine künstliche Niere nicht mehr allzu fern. Das würde Transplantationen überflüssig machen.

Das Hirn bereitet Kopfzerbrechen

Noch nicht einmal auf dem Radar ist Walker zufolge das Hirn. Der komplexeste Teil des Menschen wird die Wissenschaftler noch lange beschäftigen. «Es ist höchst unwahrscheinlich, dass wir in unserer Lebensspanne oder in derjenigen unserer Enkel einen vollständigen reproduzierten Körper mit künstlicher Intelligenz sehen werden.»

Mittwoch, 6. Februar 2013

«Viele Leute sprechen viel zu schnell»


Mehr Text-PDF siehe unter Links unten:
Quellen: www.lkh.ch


« Telefonieren geht gar nicht, ich bevorzuge E-Mails und das Handy für SMS »

«Und es ärgert  mich sehr,  wenn jemand mich als ‹taubstumm› vorstellt ...  Ich kann doch sprechen! »





Hören und reden zählen nicht gerade zu ihren Stärken, aber sie meistert es.
So widersprüchlich es tönt, die Tessinerin Anna Bernardi ist sprachbegabt.
Neben ihrer Muttersprache Italienisch spricht und schreibt sie problemlos
Deutsch, dazu ein bisschen Englisch und Französisch. Ertaubt im Alter von
zwei Jahren, trägt sie heute zwei Cochlea-Implantate.


Anna ist eine attraktive, fröhliche junge Frau, die nach ihrem Architekturstudium in Praktika und befristeten Anstellungen Berufserfahrungen sammelte. Zuletzt arbeitete sie einige Monate lang in
einem Architekturbüro in Zug. Vor kurzem erst trat sie in Lugano eine 50-Prozent-Stelle an. Noch wartet sie auf ihre Chance, als Architektin eine Vollzeitstelle zu finden.

Annas lange Haare verdecken die zwei Cochlea-Implantate (CI). Sie war gerade
erst sieben Jahre alt, als sie das erste CI erhielt. Vor drei Jahren implantierten ihr  die Ärzte dann das zweite CI. Bis im Alter von zwei Jahren hörte sie gut. Ertaubt ist sie erst nach einer Meningitis (Hirnhautentzündung). Die Eltern und der Arzt bemerkten nicht sofort, dass sie erkrankt war. Als Anna endlich ins Spital kam, hing ihr Leben nur noch an einem seidenen Faden. «Die Ärzte hatten mich gerettet, doch mein Gehör war ‹verloren›.»

Dienstag, 5. Februar 2013

Kinder hören am besten mit Surround Sound




Ob Ihr Kind bereits ein Cochlea-Implantat hat oder erstmalig erhalten soll - Cochlea-Implantate auf beiden Ohren (bilaterale Implantation) bedeuten immer bestmögliches Hören.

Zwei Cochlea-Implantate bieten:


  • Besseres Hören in schwierigen Hörumgebungen, wie z. B. auf Spielplätzen

  • Bessere Lokalisierung erleichtert es, ein Alarm- oder ein Hupzeichen einer bestimmten Richtung zuzuordnen.

  • Müheloseres Hören vereinfacht es einem Gespräch mit weniger Anstrengung zu folgen.

  • Verbesserte Klangqualität, um z. B. Musik in vollen Zügen zu genießen.



Rosies bilaterale Reise zum Hören



“Der größte Unterschied, den wir feststellten, war, dass es Rosie möglich wurde in schwierigen Hörumgebungen zu hören. Selbst wenn wir im Auto unterwegs waren, ich als Fahrerin nach vorne schaute, neben ihr unser Babysitter erzählte und zusätzlich dabei noch eine DVD lief, konnte Rosie mir immer noch auf meine Fragen antworten - es war großartig!"

— Natasha M., Mutter von Rosie, die im Alter von 2 Jahren bilateral implantiert wurde.


Zwei Ohren sind Natürlich besser als nur eins

Natürlich Hören heißt binaural zu hören — “bi” steht für zwei, “aural” für Ohren. Durch das Hören auf beiden Ohren werden alle Klangsignale in vollem Umfang erfasst und direkt an das Gehirn weiter geleitet, wo sie unmittelbar verarbeitet werden. Der Zuhörer kann damit stets schnell und angemessen antworten. Eine bilaterale (beidseitige) Implantation ermöglicht es Ihrem Kind, Klänge auf beiden Ohren aufzunehmen und sein Hörvermögen dadurch zu verbessern.

Zwei Cochlea-Implantate führen die Klänge beider Ohren zusammen, sodass hochgradig schwerhörige sowie an Taubheit grenzend schwerhörige Kinder selbst in den geräuschvollsten Umgebungen wieder hören können.


Jake - Mit zwei Implantaten zum Erfolg

“Nachdem er mit seinem ersten Implantat so große Fortschritte gemacht hatte, fing ich an über eine bilateral Versorgung nachzudenken. An dem Tag, als Jakes zweites Implantat eingeschaltet wurde, wollte er sich gar nicht mehr von seinem Harmony trennen, weil es ihm enorm bei Hintergrundgeräuschen half. [Die bilaterale Implantation] war, neben der ersten einseitigen Implantation, das Beste, was wir jemals für unseren Sohn tun konnten."

— Jane F., Mutter von Jake, der im Alter von 5 Jahren einseitig und im Alter von 13 Jahren beidseitig implantiert wurde.

Montag, 4. Februar 2013

Gemeinsame Stellungnahme der Hörbehindertenorganisationen zur Vernehmlassung des BSV für die neue Hörgeräteversorgung ab 1. Juli 2011









Quellen: www.lkh.ch

4. April 2011

SVEHK
Vereinigung der Eltern hörbehinderter Kinder

LKH Schweiz            
Lautsprachlich Kommunizierende Hörgeschädigte Schweiz

Schweiz. Tinnitus-Liga
Organisation der Menschen mit Tinnitus-Problemen

pro audito schweiz
Organisation der Menschen mit Hörproblemen

sonos                      
Gesamtverband der Hörgeschädigten-Organisation

vertreten durch die Parlamentarische Gruppe für Menschen mit Hörbehinderungen.



Bern, 14. April 2011

Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken dem Bundesamt für Sozialversicherungen (im folgenden BSV genannt) für die Möglichkeit, zur Verordnung für die neue Hörgeräteversorgung ab 1. Juli 2011 aus der Sicht der Betroffenen Stellung zu nehmen.

1. Allgemein

Grundsätzlich garantiert das Invaliden-Versicherungsgesetz nach wie vor den Menschen mit dem Gebrechen eines Hörverlustes eine einfache, zweckmässige Versorgung mit Hörgeräten.

Im Rahmen der allgemeinen Sparanstrengungen bei der IV sind bei der Hörgeräteversorgung Einsparungen von rund 20 Mio. Frankengeplant. Grundsätzlich akzeptieren die Hörbehindertenorganisationen die vorgesehenen Einsparungen. Einsparungen in dieser Grössenordnung können jedoch auch unter Beibehalt der jetzigen hohen Dienstleistungs- und Geräte-Qualität erzielt werden. Dies, sofern der vorliegende, aus unserer Sicht untaugliche Verordnungsentwurf gemäss den Stellungnahmen sowohl der Hörbehindertenorganisationen
wie auch der ORL-Ärzte und der Hörgeräteanbieter überarbeitet wird.

Die Verordnung geht davon aus, dass Menschen mit beginnendem Hörverlust nach einer kurzen Erstdiagnose durch einen HNO-Arzt auf eigene Initiative einen Versorgungsweg suchen. Es wird dabei sowohl die Kurzzeitversorgung durch ein Billiggerät ebenso wie eine Versorgung durch ein Importgerät als möglich erachtet. Dies ist sowohl für Menschen mit leichtem Hörverlust wie auch für mittel- bis stark hörbehinderte Menschen eine eigentliche Versorgungfalle.

Bezieht ein Mensch mit leichtem oder mittlerem bis schwerem Hörverlust ein Billiggerät (erhältlich in Apotheken ab CHF 400.--), so erhält er zwar eine Pauschale von CHF 840.--, aber er/sie vergibt gleichzeitig den Anspruch auf eine zukünftige Versorgung für die nächsten 6 Jahre. Dies kommt einer trickreichen Entlastung der Sozialversicherungen sehr nahe. Trickreiche Entlastungen sind aber staatspolitisch bedenklich. Der schweizerische Sozialversicherungs-Prämienzahler geht davon aus, dass Versicherungsmittel effizient und wirksam, aber nicht trickreich eingesetzt werden.

Die Pauschalisierung von Beiträgen an Hörhilfen erfolgt in Zukunft zudem nach dem „Giesskannenprinzip“. Jedermann/frau erhält, unabhängig von seinen Bedürfnissen, die Pauschale von Fr. 840.--. Dies ist ebenfalls staatspolitisch fragwürdig. Sozialversicherungsgelder sollten gemäss geltenden gesetzlichen Grundlagen bedürfnisgerecht ausgegeben werden. Unsinnig ist die im Kommentar zur Verordnung aufgestellte Behauptung, dass „nach Ansicht von Fachleuten kein zuverlässiger Zusammenhang zwischen der Schwere der Hörstörung und dem Anpassaufwand sowie den Kosten für ein Hörgerät besteht“. Wir kennen keine „Fachleute“, welche so etwas behaupten. Eine nochmalige Nachfrage sowohl bei Dr. Thomas Linder, Chefarzt HNO-Klinik mit Spezialgebiet "Otologie" am Kantonsspital Luzern wie auch bei der audiologischen Kommission hat ergeben, dass diese Behauptung von allen medizinischen Experten abgelehnt wird. Im Umkehrschluss wäre ja damit ausgesagt, dass die bisherige Indikationslösung bei der Hörgeräteversorgung jahrzehntelang auf völlig falschen Grundlagen basierte. Dies will das BSV mit seiner Behauptung wohl nicht darlegen.

2. Qualität der Hörgeräteversorgung

Die heutige Qualität der Hörgeräteversorgung muss auch nach dem 1. Juli 2011 erhalten werden. Bei Hörgeräten handelt es sich um invasive Medizinprodukte. Eine medizinische Eingangsuntersuchung durch einen Facharzt mit Vorgaben für die Hörgeräteanpassung ist unabdingbar notwendig, um Falschanpassungen und Gehörschäden zu vermeiden.

Die Anpassung der Hörgeräte muss durch ausgebildete und geprüfte Hörgeräte-Akustiker erfolgen, da nur diese die notwendigen Kenntnisse und die notwendigen Apparate inkl. Software besitzen.

Angepasst werden dürfen nur Hörgeräte, welche durch das Bundesamt homologisiert sind und minimalen Standards hinsichtlich Leistung und damit Nutzen entsprechen. Damit wird die Abgabe von mangelhaften oder nutzlosen Geräten verhindert, welche auch zu Gehörschäden führen können.

Eine breit angelegte Untersuchung unter Leitung von Prof. Probst, Direktor ORL-Klinik Unispital Zürich, hat aufgezeigt, dass Hörgeräte in der Schweiz von weit mehr Personen ständig getragen werden (Tragerate) als in den Nachbarländern. Dies beweist, dass die bisherige Hörgeräteanpassung in der Schweiz sehr erfolgreich ist.

Ziel der Verordnung ist es, die Hörgerätepreise auf deutsches Niveau zu „drükken“ und gleichzeitig die Dienstleistung sogar unter das Niveau der benachbarten Länder zu verschlechtern (Schlusskontrolle ist in Deutschland vorgegeben). In einem freien Markt ist dies durch Verordnungen künstlich nicht zu erreichen. Die Folgen dieses Versuches werden zukünftige Qualitätsmängel sein sowohl in der Geräteversorgung wie auch in den medizinisch-technischen Dienstleistungen.

Die Zahl der Menschen mit Hörverlusten, welche IV-Renten beziehen, ist in der Schweiz im übrigen rund 15 Mal tiefer als in Deutschland. Auch dies ist ein Beweis für erfolgreiche Hörgeräteanpassungen im Rahmen des bisherigen Systems. Es ist wohl nicht im Interesse der Sozialversicherungen, dass die Zahl der Neuverrentungen bei Hörbehinderten auch auf deutsches Niveau ansteigt.

3. Konkrete Forderungen für die Hörgeräteversorgung Erwachsener

a)
Die Qualitätsanforderungen an medizinische Diagnose, Gerätequalität und medizinisch-technische Anpassung müssen klar definiert werden und dürfen den gegenwärtig erreichten Stand nicht unterbieten.
b)
Für mittel- bis stark schwerhörige Menschen ist die Grundpauschale zu verdreifachen. Dabei ist nicht von einem begrenzten Quantum an “Härtefällen“ auszugehen, sondern von einer Definition durch die audiologische Kommission. Die Diagnose eines HNO-Arztes ist auf dieser Grundlage ausreichend für die Qualifikation eines mittel- bis starkschwerhörigen Anspruchsberechtigten. Die vorgesehene Expertise durch eine HNO-Klinik ist kompliziert, überflüssig und kostenverteuernd.
Die Mehrkosten durch die erhöhte Pauschale für mittel- bis stark schwerhörige Menschen können kompensiert werden durch eine entsprechende Senkung der Grundpauschale.
Wir gehen aus Erfahrung von einem Anteil von 20% mittel- bis stark schwerhörigen Menschen bei Erst- und Ersatzversorgungen aus. Aufgrund der heutigen Zahl Geräteversorgungen würde sich damit eine Senkung der Grundpauschale um rund 30 % ergeben. Konkret erhielten dabei die mittel- bis stark schwerhörigen Menschen einen Kostenbeitrag von Fr. 1‘800. —, die Menschen mit leichteren Hörverlusten einen Beitrag von Fr. 600.— pro Hörgerät. Die Einsparungen für die Sozialversicherungen beliefen sich dann auf den in der Verordnung vorgesehenen Gesamtbetrag.


c)
In der Verordnung überhaupt nicht erwähnt wird die Schlusskontrolle. Eine Schlusskontrolle ist zur Qualitätssicherung notwendig, dass zeigen alle vergleichbaren Versorgungen.
4. Ergänzende Stellungnahme für den Bereich der Kinderversorgung der Schweizerischen Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK)

Diese Stellungnahme behandelt ausschliesslich die Kinderversorgung wie sie in der Ziffer 5.07.03 und in den Erläuterungen dazu beschrieben wird.

Die Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK) bewertet am Entwurf als positiv:

a. Für Kinder wird keine Pauschale, sondern eine Höchstvergütung festgelegt
b. Die Versorgung von Kindern muss durch zugelassene Pädakustiker erfolgen.
c. Die Unterscheidung von K1, K2 und K3 Kindern wird fallengelassen
d. Die Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Pädakustik, HNOArzt mit Spezialgebiet Pädakustik und der Audiopädagogik wird gefordert.
Ungenügend am Entwurf ist:

e.
Die Regelung gilt nur bis zum Alter 18. In diesem Alter ist die Ausbildung in der Regel noch nicht abgeschlossen. Die Altersgrenze ist mindestens bis zum Alter 25 auszudehnen. Auch nach dem Erreichen der Alterslimite muss die Versorgung mit leistungsfähigen Hörgeräten sichergestellt bleiben. Der Bedarf bleibt auch im Berufsleben. Für stark hörgeschädigte Menschen ist die vorgeschlagene Pauschale nicht ausreichend.
f.
Die Höhe der maximalen Vergütung für Kinder ist etwa ein Drittel tiefer als bisher. Deshalb werden Eltern in Zukunft hohe Zuzahlungen leisten müssen.
g.
Die Dienstleistung (Anpassung, Reparaturen) soll gemäss Entwurf direkt in Form einer Pauschalen an die Eltern ausgerichtet werden. Weil Kinder und Jugendliche Hörgeräte stärker strapazieren als Erwachsene (Sand, Schweiss, Bewegung), wird die Pauschale bei kleinen und lebhaften Kindern und bei Jugendlichen, die eine Ausbildung mit harter körperlicher Arbeit machen (z. B. Forstwart), nicht ausreichen. Kleine Kinder brauchen häufiger neue Ohrmulden wegen des Wachstums. Aus diesen Gründen sollen die Dienstleistungen, entweder als Pauschale mit einer Mischrechnung über alle Kinder oder nach Aufwand, direkt mit dem Akustiker und nicht über eine Pauschale an die Eltern abgerechnet werden.
h.
Zusatzgeräte wie FM-Anlagen sind im Entwurf nicht erwähnt. Sie müssen im bisherigen Umfang abgegeben werden.


Bern, 14. April 2011

Für die Hörbehindertenorganisationen:

Nationalrat Rudolf Joder
Leiter Parlamentarische Gruppe für Menschen mit Hörbehinderungen

Freitag, 1. Februar 2013

Lesung mit der gehörlosen Autorin Sarah Neef

29. Oktober 2011




Am Samstagabend, den 29. Oktober 2011, fand im Kirchgemeindehaus in Winterthur die zweite Lesung des LKH Schweiz mit der Gehörlosen Sarah Neef aus Deutschland statt. Die erste erfolgreiche Lesung mit ihr zusammen organisierten wir bereits letztes Jahr in Basel in der Buchhandlung Bider & Tanner.

Für uns bieten solche Anlässe hervorragende Möglichkeiten, der hörenden Bevölkerung aufzuzeigen, dass es eine steigende Zahl von gehörlosen Menschen gibt, die ein Leben ohne die Gebärdensprache führen können. Dank einer konsequenten lautsprachlichen Erziehung in jungen Jahren lernen Gehörlose sehr gut sprechen und eigenen sich einen breiten Wortschatz an, so dass sie praktisch uneingeschränkt – ohne DolmetscherInnen – ihre Lebensziele ausleben können.

Sarah ist eine aussergewöhnliche Frau. Sie spricht vier Fremdsprachen und tanzt Ballett, obwohl sie taub ist. Sie liest stilsicher und routiniert aus ihrem Buch „Im Rhythmus der Stille“ vor. Ihre Vorlesung frischte sie immer wieder mit persönlichen Anekdoten auf und erntete aus dem Publikum öfters ein Schmunzeln. Die anschliessende Fragerunde zeigte, wie wertvoll solche Öffentlichkeitsarbeiten sind. Für die allermeisten Zuhörer war es ein Novum, einer gehörlosen Person zuzuhören, die klar und deutlich spricht. Die Klischees – Gehörlose können nicht sprechen – mussten bestimmt einige unter ihnen an diesem Abend revidieren. Es gab sogar Teilnehmer, die wollten nicht ohne Signatur von Sarah Neef im mitgebrachten Buch auf den Heimweg machen.

Wir freuen uns über die gelungene Lesung. Positive Rückmeldungen aus dem Publikum, das Interesse für solche Veranstaltungen motivieren uns, weitere solche Öffentlichkeitsarbeiten auf die Beine zu stellen. Ein grosser Dank an die verschiedenen Gönner, welche die Lesung finanziell unterstützten.

LKH Schweiz
Philipp Keller, Vizepräsident